Alle Schüler/innen sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII gegen Unfall versichert. Diese bezieht sich auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden.

Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Dazu gehören auch Unfälle bei der Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten, die als Schulveranstaltungen genehmigt worden sind, sowie Unfälle bei der Durchführung von Betriebspraktika und Betriebsbesichtigungen.

Unter den Versicherungschutz fallen vom Grundsatz her auch Schäden an Hilfsmitteln, wie z. B. Brillenschäden.

Zuständige Stelle

Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

02583 309-0
02583 309-8800

Ansprechpartner

Schülerunfallversicherung


Alle Schüler/innen sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf den Wegen von und zu diesen im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung nach dem SGB VII gegen Unfall versichert. Diese bezieht sich auf Personenschäden, nicht auf Sachschäden.

Der Versicherungsschutz umfasst alle Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen. Dazu gehören auch Unfälle bei der Teilnahme an Schulwanderungen und Schulfahrten, die als Schulveranstaltungen genehmigt worden sind, sowie Unfälle bei der Durchführung von Betriebspraktika und Betriebsbesichtigungen.

Unter den Versicherungschutz fallen vom Grundsatz her auch Schäden an Hilfsmitteln, wie z. B. Brillenschäden.

https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/271/show
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Fax 02583 309-8800

Frau

Wiewel

303 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

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wiewel@sassenberg.de