Gemeinden, Kreise und Schulverbände können für die von ihnen getragenen Schulen einen oder mehrere Schulausschüsse bilden. Die Zusammensetzung erfolgt nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze. Je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. Wird kein Schulausschuss, sondern ein gemeinsamer Ausschuss gebildet, bleibt die Mitwirkung der benannten Vertreterinnen und Vertreter auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt.

In der Stadt Sassenberg gibt es den Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss als gemeinsamen Ausschuss.

Rechtsgrundlagen

Schulausschuss


Gemeinden, Kreise und Schulverbände können für die von ihnen getragenen Schulen einen oder mehrere Schulausschüsse bilden. Die Zusammensetzung erfolgt nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze. Je eine oder ein von der katholischen Kirche und der evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden. Wird kein Schulausschuss, sondern ein gemeinsamer Ausschuss gebildet, bleibt die Mitwirkung der benannten Vertreterinnen und Vertreter auf Gegenstände des Schulausschusses beschränkt.

In der Stadt Sassenberg gibt es den Sozial-, Jugend-, Kultur-, Sport- und Schulausschuss als gemeinsamen Ausschuss.

https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/272/show
Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Wiewel

303 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3060
wiewel@sassenberg.de

Herr

Depenwisch

306 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3060
depenwisch@sassenberg.de