Das Schulwesen ist nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Die Primarstufe besteht aus der Grundschule.

Die Sekundarstufe I umfasst die Hauptschule, die Realschule und die Sekundarschule sowie das Gymnasium und die Gesamtschule bis Klasse 10. Die Sekundarstufe II umfasst im Wesentlichen das Berufskolleg und die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule.

Außerdem gibt es Förderschulen, und zwar mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung. Schulträger sind die Gemeinden, jedoch mit Ausnahme der Berufskollegs (Kreise und kreisfreie Städte) und der Förderschulen mit den Schwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung sowie in der Sekundarstufe I Sprache (Landschaftsverbände).

Die Schulträger sind zur Errichtung und Fortführung der Schulen verpflichtet, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dazu besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist. Liegen diese Voraussetzungen in Bezug auf die Gemeinden nicht vor und führt auch eine interkommunale Zusammenarbeit nicht zum Erfolg, so geht die Verpflichtung letztlich auf den Kreis über. Die Verpflichtung, Schulen zu errichten und fortzuführen, besteht nicht, soweit und solange andere öffentliche oder private Schulträger das Bedürfnis durch einen geordneten Schulbetrieb erfüllen.

Die Stadt Sassenberg verfügt über folgende Schulen:

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

02583 309-0
02583 309-8800

Ansprechpartner

Dokumente

Schulen


Das Schulwesen ist nach Schulstufen aufgebaut und in Schulformen gegliedert. Schulstufen sind die Primarstufe, die Sekundarstufe I und die Sekundarstufe II. Die Primarstufe besteht aus der Grundschule.

Die Sekundarstufe I umfasst die Hauptschule, die Realschule und die Sekundarschule sowie das Gymnasium und die Gesamtschule bis Klasse 10. Die Sekundarstufe II umfasst im Wesentlichen das Berufskolleg und die gymnasiale Oberstufe des Gymnasiums und der Gesamtschule.

Außerdem gibt es Förderschulen, und zwar mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache, Emotionale und soziale Entwicklung, Hören und Kommunikation, Sehen, Geistige Entwicklung sowie Körperliche und motorische Entwicklung. Schulträger sind die Gemeinden, jedoch mit Ausnahme der Berufskollegs (Kreise und kreisfreie Städte) und der Förderschulen mit den Schwerpunkten Hören und Kommunikation, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung sowie in der Sekundarstufe I Sprache (Landschaftsverbände).

Die Schulträger sind zur Errichtung und Fortführung der Schulen verpflichtet, wenn in ihrem Gebiet ein Bedürfnis dazu besteht und die Mindestgröße gewährleistet ist. Liegen diese Voraussetzungen in Bezug auf die Gemeinden nicht vor und führt auch eine interkommunale Zusammenarbeit nicht zum Erfolg, so geht die Verpflichtung letztlich auf den Kreis über. Die Verpflichtung, Schulen zu errichten und fortzuführen, besteht nicht, soweit und solange andere öffentliche oder private Schulträger das Bedürfnis durch einen geordneten Schulbetrieb erfüllen.

Die Stadt Sassenberg verfügt über folgende Schulen:

https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/273/show
Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Wiewel

303 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3060
wiewel@sassenberg.de