Binnen einer Woche nach der Geburt müssen neue Erdenbürger bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angemeldet werden. Wenn Ihr Kind also in Sassenberg das Licht der Welt erblickt hat, kommen Sie zum Standesamt der Stadt Sassenberg.

Hier werden Ihnen im Zuge der Geburtsbeurkundung folgende Unterlagen ausgehändigt:

  • eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie,
  • bei Kindern ausländischer Eltern: eine mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunde für das Konsulat,
  • eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die sie für die Mutterschaftshilfe benötigt,
  • eine Bescheinigung für religiöse Zwecke,
  • eine Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld,
  • eine Bescheinigung für die Beantragung von Erziehungsgeld

Unterlagen

  • Geburtsbescheinigung der Hebamme
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei miteinander verheirateten Eltern: die Geburtsurkunden und die Eheurkunde
  • Wenn Sie ledig sind: Ihre Geburtsurkunde
  • Wenn Sie ledig sind und der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft anerkannt hat: die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und seine Geburtsurkunde sowie ggf. Sorgeerklärungen
  • Falls Sie geschieden sind: eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
  • Wenn Sie nicht in Deutschland geheiratet haben: Originalheiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und Geburtsurkunden sowie nach Rücksprache mit dem Standesamt ggf. auch weitere Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 10,00 € für die Geburtsurkunde bzw. die "internationale" Geburtsurkunde
  •   5,00 € für jede weitere Ausfertigung der Urkunde

Zuständige Stelle

Standesamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

Ansprechpartner

Geburtsanmeldungen


Binnen einer Woche nach der Geburt müssen neue Erdenbürger bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angemeldet werden. Wenn Ihr Kind also in Sassenberg das Licht der Welt erblickt hat, kommen Sie zum Standesamt der Stadt Sassenberg.

Hier werden Ihnen im Zuge der Geburtsbeurkundung folgende Unterlagen ausgehändigt:

  • eine Geburtsurkunde für das Stammbuch der Familie,
  • bei Kindern ausländischer Eltern: eine mehrsprachige "internationale" Geburtsurkunde für das Konsulat,
  • eine Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter, die sie für die Mutterschaftshilfe benötigt,
  • eine Bescheinigung für religiöse Zwecke,
  • eine Bescheinigung für die Beantragung von Kindergeld,
  • eine Bescheinigung für die Beantragung von Erziehungsgeld
  • Geburtsbescheinigung der Hebamme
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei miteinander verheirateten Eltern: die Geburtsurkunden und die Eheurkunde
  • Wenn Sie ledig sind: Ihre Geburtsurkunde
  • Wenn Sie ledig sind und der Vater Ihres Kindes die Vaterschaft anerkannt hat: die Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung und seine Geburtsurkunde sowie ggf. Sorgeerklärungen
  • Falls Sie geschieden sind: eine aktuelle Eheurkunde mit Auflösungsvermerk
  • Wenn Sie nicht in Deutschland geheiratet haben: Originalheiratsurkunde mit deutscher Übersetzung und Geburtsurkunden sowie nach Rücksprache mit dem Standesamt ggf. auch weitere Unterlagen
  • 10,00 € für die Geburtsurkunde bzw. die "internationale" Geburtsurkunde
  •   5,00 € für jede weitere Ausfertigung der Urkunde
https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/278/show
Standesamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg

Frau

Wiewel

303 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3060
wiewel@sassenberg.de
Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Wiewel

303 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3060
wiewel@sassenberg.de