Alle Sterbefälle im Standesamtsbezirk Sassenberg müssen am dritten Tage nach dem Tod dem Standesamt der Stadt Sassenberg angezeigt werden. Hierzu sind in erster Linie die Angehörigen verpflichtet, aber auch der Arzt und jede weitere Person die vom Tod eines Menschen Kenntnis erlangt.

Sterbefälle im Altenzentrum St. Josef in Sassenberg sind von dort schriftlich anzuzeigen.

Normalerweise bedienen sich Angehörige in diesen schweren Stunden der ansässigen oder auch auswärtigen Bestattungsunternehmern. Diese wissen im Regelfall, welche Unterlagen benötigt werden.

Unterlagen

  • der Leichenschein des Arztes, der die Leichenschau vorgenommen hat,
  • bei ledigen Personen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heirats- oder Eheurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
  • bei Verwitweten: Heirats- oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Heirats- oder Eheurkunde und Sterbeurkunde des letzten Ehepartners oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • bei Geschiedenen: Heirats- oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Heirats- oder Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • bei für Tot erklärten Partnern: Geburtsurkunde bzw. Heirats- oder Eheurkunde und die erforderlichen Urteilsabschriften mit Rechtskraftvermerk
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich: Namenserklärungen, Registrierschein und Vertriebenenausweis
  • Weitere notwendige Unterlagen können sich aus den Unterlagen in Einzelfällen ergeben.

Zuständige Stelle

Standesamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

Ansprechpartner

Sterbefälle


Alle Sterbefälle im Standesamtsbezirk Sassenberg müssen am dritten Tage nach dem Tod dem Standesamt der Stadt Sassenberg angezeigt werden. Hierzu sind in erster Linie die Angehörigen verpflichtet, aber auch der Arzt und jede weitere Person die vom Tod eines Menschen Kenntnis erlangt.

Sterbefälle im Altenzentrum St. Josef in Sassenberg sind von dort schriftlich anzuzeigen.

Normalerweise bedienen sich Angehörige in diesen schweren Stunden der ansässigen oder auch auswärtigen Bestattungsunternehmern. Diese wissen im Regelfall, welche Unterlagen benötigt werden.

  • der Leichenschein des Arztes, der die Leichenschau vorgenommen hat,
  • bei ledigen Personen: Geburtsurkunde
  • bei Verheirateten: Heirats- oder Eheurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch
  • bei Verwitweten: Heirats- oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Heirats- oder Eheurkunde und Sterbeurkunde des letzten Ehepartners oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • bei Geschiedenen: Heirats- oder Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Heirats- oder Eheurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • bei für Tot erklärten Partnern: Geburtsurkunde bzw. Heirats- oder Eheurkunde und die erforderlichen Urteilsabschriften mit Rechtskraftvermerk
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich: Namenserklärungen, Registrierschein und Vertriebenenausweis
  • Weitere notwendige Unterlagen können sich aus den Unterlagen in Einzelfällen ergeben.
https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/279/show
Standesamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg

Frau

Wiewel

303 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3060
wiewel@sassenberg.de
Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

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