Eine ganze Reihe von Willenserklärungen im Kindschaftsrecht werden erst dann rechtswirksam, wenn sie auch beurkundet sind. So verhält es sich auch mit der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung: Beides muss beurkundet werden.

Hier ist Ihnen das Standesamt der Stadt Sassenberg gerne behilflich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Sollte von Ihnen eine Vaterschaftsanerkennung mit Sorgerechtserklärung gewünscht werden, ist der Antrag beim Jugendamt des Kreises Warendorf zu stellen.

Unterlagen

  • Personalausweise
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Geburtsurkunde der anerkennenden Person

Von Fall zu Fall werden noch weitere Unterlagen notwendig. Wir geben Ihnen gerne vorab telefonisch Auskunft.

Rechtsgrundlagen

Zuständige Stelle

Standesamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

Ansprechpartner

Vaterschaftsanerkennung


Eine ganze Reihe von Willenserklärungen im Kindschaftsrecht werden erst dann rechtswirksam, wenn sie auch beurkundet sind. So verhält es sich auch mit der Vaterschaftsanerkennung und der Zustimmung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung: Beides muss beurkundet werden.

Hier ist Ihnen das Standesamt der Stadt Sassenberg gerne behilflich. Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.

Sollte von Ihnen eine Vaterschaftsanerkennung mit Sorgerechtserklärung gewünscht werden, ist der Antrag beim Jugendamt des Kreises Warendorf zu stellen.

  • Personalausweise
  • Geburtsurkunde der Mutter
  • Geburtsurkunde der anerkennenden Person

Von Fall zu Fall werden noch weitere Unterlagen notwendig. Wir geben Ihnen gerne vorab telefonisch Auskunft.

https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/291/show
Standesamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg

Frau

Wiewel

303 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3060
wiewel@sassenberg.de
Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

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