Anmeldung zur Eheschließung
Für den schönsten Tag steht Ihnen das Standesamt der Stadt Sassenberg mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie einfach telefonisch oder per E-Mail (standesamt@sassenberg.de) Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin zum persönlichen Gespräch mit dem Standesbeamten.
Heiraten können Sie bei uns im Trausaal des Rathauses in Sassenberg, in der fürstlichen Mühle, im Zollhaus und in Füchtorf im Haus Harkotten sowie im Heimathaus in Füchtorf.
Ansprechpartner der Trauorte
Trauzimmer Rathaus | Stadt Sassenberg Reservierung über das Standesamt Sassenberg |
Fürstliche Mühle | Stadt Sassenberg Frau Puttins Tel.: 02583/309-3030 E-Mail: puttinso@sassenberg.de |
Zollhaus | Stadtprojekt Sassenberg e.V. |
Heimathaus in Füchtorf | Heimatverein Füchtorf Herr Böckenholt |
Schloss Harkotten in Füchtorf | Freunde und Förderer des Denkmals Tel.: 05426/807677 |
Wichtig: Das Standesamt Sassenberg ist dann für Sie zuständig, wenn einer der Verlobten hier gemeldet ist.
Unterlagen
Die Vorschriften im Personenstandswesen sind so vielfältig wie es auch verschiedene Lebenssituationen gibt. Im einfachsten Fall benötigen Sie:
- einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
- eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung, falls Sie nicht im Gebiet der Stadt Sassenberg gemeldet sind
- eine beglaubigte Ablichtung Ihres Geburtsregisters; sollten Sie im Ausland geboren sein, die original Geburtsurkunde mit deutscher Übersetzung / Internationale Geburtsurkunde
Wenn einer der Verlobten schon einmal verheiratet war oder Ausländerin bzw. Ausländer ist, benötigen Sie in diesen und etlichen anderen Fällen weitere Unterlagen. Ihr Standesamt hilft Ihnen da immer gerne weiter.
Hinweis:
Sollte einer der Verlobten nicht am Termin zur Anmeldung der Eheschließung teilnehmen können, so kann dieser seinem Partner eine Vollmacht erteilen. Die Vollmacht ist durch den Anmeldenden zusammen mit dem Personalausweis am Termin vorzulegen.
Rechtsgrundlagen
Kosten
Die Gebühren, die im Zusammenhang mit einer Eheschließung anfallen, sind in der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW geregelt.
Hier ein erster Überblick für Sie:
- Die Prüfung der Eheschließungsvoraussetzungen kostet 50,00 € bzw. 100,00 € bei einer Eheschließung mit Auslandsbeteiligung
- Die Gebühr für eine Eheurkunde beträgt 10,00 €; jede weitere kostet 5,00 €.
- Der Preis für ein Familienstammbuch, in das sie Ihre Urkunden einheften können, liegt – je nach Ausführung – zwischen 19,00 € und 35,00 €.
- Der Preis für eine Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten beträgt 120,00 €.