Folgende Urkunden können Sie beim Standesamt der Stadt Sassenberg erhalten, wenn das Ereignis in Sassenberg beurkundet worden ist:

  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Eheurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • mehrsprachige internationale Urkunden
  • beglaubigte Registerauszüge aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister

Für die Urkundenbestellung können Sie die unten aufgeführte Online-Funktion nutzen oder Sie wenden sich telefonisch an das Standesamt. Natürlich können Sie immer auch persönlich vorbeikommen.

Im Zuge der Geburtsbeurkundung bekommen Sie vom Standesamt auch noch weitere Unterlagen ausgehändigt. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Stichwort Geburtsanmeldungen.

Hinweis:

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.

Unterlagen

  • Ihr Personalausweis, wenn Sie persönlich kommen
  • Eine Kopie Ihres Personalausweises, wenn Sie eine Urkunde schriftlich anfordern

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • 10,00 € Urkunden (bei weiteren Ausfertigungen 50 % Ermäßigung)
  • 10,00 € beglaubigte Registerauszüge (bei weiteren Ausfertigungen 50 % Ermäßigung)

Es entstehen Ihnen keine Gebühren, wenn es hierfür eine gesetzliche Regelung gibt: z.B. wenn Sie die Urkunden für die gesetzliche Rentenversicherung oder zum beantragen von Kindergeld benötigen.

Zuständige Stelle

Standesamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

Ansprechpartner

Urkunden


Folgende Urkunden können Sie beim Standesamt der Stadt Sassenberg erhalten, wenn das Ereignis in Sassenberg beurkundet worden ist:

  • Geburtsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Eheurkunde
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • mehrsprachige internationale Urkunden
  • beglaubigte Registerauszüge aus dem Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister

Für die Urkundenbestellung können Sie die unten aufgeführte Online-Funktion nutzen oder Sie wenden sich telefonisch an das Standesamt. Natürlich können Sie immer auch persönlich vorbeikommen.

Im Zuge der Geburtsbeurkundung bekommen Sie vom Standesamt auch noch weitere Unterlagen ausgehändigt. Nähere Informationen erhalten Sie unter dem Stichwort Geburtsanmeldungen.

Hinweis:

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 62 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen. Andere Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.

Falls Sie nicht zu dem oben genannten Kreis der Berechtigten zählen, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht einreichen, ggf. einen vollstreckbaren Titel oder Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.

  • Ihr Personalausweis, wenn Sie persönlich kommen
  • Eine Kopie Ihres Personalausweises, wenn Sie eine Urkunde schriftlich anfordern
  • 10,00 € Urkunden (bei weiteren Ausfertigungen 50 % Ermäßigung)
  • 10,00 € beglaubigte Registerauszüge (bei weiteren Ausfertigungen 50 % Ermäßigung)

Es entstehen Ihnen keine Gebühren, wenn es hierfür eine gesetzliche Regelung gibt: z.B. wenn Sie die Urkunden für die gesetzliche Rentenversicherung oder zum beantragen von Kindergeld benötigen.

https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/296/show
Standesamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg

Frau

Wiewel

303 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3060
wiewel@sassenberg.de
Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Frau

Wiewel

303 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3060
wiewel@sassenberg.de