Wahlen sind das wichtigste basisdemokratische Instrument. Bereits in Artikel 38 des Grundgesetztes findet sich die Norm, dass Abgeordnete des deutschen Bundestages in freien, gleichen, geheimen, allgemeinen und unmittelbaren Wahlen gewählt werden. Diese sog. Wahlrechtsgrundsätze gelten für alle in Deutschland durchzuführenden Wahlen. Unterschieden werden die Wahlen in:

  • Europawahlen
  • Bundestagswahlen
  • Landtagswahlen
  • Kommunalwahlen (Stadtrat, Bürgermeister, Kreistag, Landrat)
  • Volksbegehren und Bürgerentscheide

Die Organisation der Wahlen ist im Hauptamt angesiedelt. Hier wird sichergestellt, dass alle Wahlen oder Abstimmungen gemäß den Wahlrechtsgrundsätzen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Aufgabe reicht von der Einteilung der Stimmbezirke bis hin zur Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses für das Gebiet der Stadt Sassenberg. In diesen Bereich fällt auch die
Öffnung des Wahllokals im Rathaus ungefähr vier Wochen vor einer jeden Wahl. Hier können Sie als wahlberechtigte Bürger*innen bereits zeitnah vor einer Wahl Ihre Stimme abgeben, wenn Sie am Wahltag selbst verhindert sind.

Zuständige Stelle

Amt 10 Hauptamt
Schürenstraße 17
48336 Sassenberg

02583 309-0
02583 309-8800

Ansprechpartner

Wahlen


Wahlen sind das wichtigste basisdemokratische Instrument. Bereits in Artikel 38 des Grundgesetztes findet sich die Norm, dass Abgeordnete des deutschen Bundestages in freien, gleichen, geheimen, allgemeinen und unmittelbaren Wahlen gewählt werden. Diese sog. Wahlrechtsgrundsätze gelten für alle in Deutschland durchzuführenden Wahlen. Unterschieden werden die Wahlen in:

  • Europawahlen
  • Bundestagswahlen
  • Landtagswahlen
  • Kommunalwahlen (Stadtrat, Bürgermeister, Kreistag, Landrat)
  • Volksbegehren und Bürgerentscheide

Die Organisation der Wahlen ist im Hauptamt angesiedelt. Hier wird sichergestellt, dass alle Wahlen oder Abstimmungen gemäß den Wahlrechtsgrundsätzen ordnungsgemäß durchgeführt werden. Die Aufgabe reicht von der Einteilung der Stimmbezirke bis hin zur Feststellung des vorläufigen Wahlergebnisses für das Gebiet der Stadt Sassenberg. In diesen Bereich fällt auch die
Öffnung des Wahllokals im Rathaus ungefähr vier Wochen vor einer jeden Wahl. Hier können Sie als wahlberechtigte Bürger*innen bereits zeitnah vor einer Wahl Ihre Stimme abgeben, wenn Sie am Wahltag selbst verhindert sind.

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Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Herr

T.

Puttins

Amtsleiter/in

304 (1. OG)

02583 309-3040
puttins@sassenberg.de