Wer ist schwerbehindert?

Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX sind Menschen

bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt bei denen die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder  seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht,

  • wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist ( § 2 Abs. 1 SGB IX).
  • die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches (Bundesrepublik Deutschland) haben ( § 2 Abs. 2 SGB IX).   

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder behinderte Mensch kann (aber muss nicht) bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Gesundheitsbehörde (Kreis Warendorf) einen Antrag stellen. Damit werden drei Ziele verfolgt:

  • die Feststellung der Behinderung und ihrer Schwere (GdB)
  • der Nachweis bestimmter gesundheitlicher Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
  • die Ausstellung eines Ausweises zur Wahrnehmung von Rechten und Nachteilsausgleichen.

Den Antrag können auch die Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigte (Vollmacht) stellen. Im Besitz befindliche medizinische Unterlagen sollten Sie sofort hinzufügen.

Welche Anträge können gestellt werden?

Erstantrag

Einen Erstantrag nach dem SGB IX stellen Sie wenn:

  • eine Behinderung erstmalig festgestellt werden soll
  • der Grad der Behinderung festgestellt werden soll
  • der Ausweis neu ausgestellt werden soll
  • weitere gesundheitliche Merkmale festgestellt werden sollen


Änderungsantrag

Einen Änderungsantrag nach dem SGB IX stellen Sie, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat. Sie können einen höheren Grad der Behinderung und die Eintragung weiterer gesundheitlicher Merkmale beantragen.


Gültigkeitsverlängerung

Die Gültigkeitsverlängerung erfolgt durch die Stadt Sassenberg.
Mindestens ein Verlängerungsfeld muss noch frei sein. Ist dies nicht der Fall, muss der Antrag von dort zur weiteren Bearbeitung an die Gesundheitsbehörde beim Kreis Warendorf abgegeben werden

 

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Sämtliche Antragsvordrucke sind bei der Stadt Sassenberg erhältlich.

Sie können den Antrag selbst ausfüllen und direkt zur Gesundheitsbehörde beim Kreis Warendorf senden oder den Antrag bei der Stadt Sassenberg persönlich abgeben.

Behindertenhilfe

 

Wer ist schwerbehindert?

Schwerbehinderte Menschen im Sinne des SGB IX sind Menschen

bei denen ein Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 vorliegt bei denen die körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder  seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht,

  • wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist ( § 2 Abs. 1 SGB IX).
  • die ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 SGB IX rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches (Bundesrepublik Deutschland) haben ( § 2 Abs. 2 SGB IX).   

Wer kann einen Antrag stellen?

Jeder behinderte Mensch kann (aber muss nicht) bei der für seinen Wohnsitz zuständigen Gesundheitsbehörde (Kreis Warendorf) einen Antrag stellen. Damit werden drei Ziele verfolgt:

  • die Feststellung der Behinderung und ihrer Schwere (GdB)
  • der Nachweis bestimmter gesundheitlicher Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen
  • die Ausstellung eines Ausweises zur Wahrnehmung von Rechten und Nachteilsausgleichen.

Den Antrag können auch die Erziehungsberechtigten oder Bevollmächtigte (Vollmacht) stellen. Im Besitz befindliche medizinische Unterlagen sollten Sie sofort hinzufügen.

Welche Anträge können gestellt werden?

Erstantrag

Einen Erstantrag nach dem SGB IX stellen Sie wenn:

  • eine Behinderung erstmalig festgestellt werden soll
  • der Grad der Behinderung festgestellt werden soll
  • der Ausweis neu ausgestellt werden soll
  • weitere gesundheitliche Merkmale festgestellt werden sollen


Änderungsantrag

Einen Änderungsantrag nach dem SGB IX stellen Sie, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verschlechtert hat. Sie können einen höheren Grad der Behinderung und die Eintragung weiterer gesundheitlicher Merkmale beantragen.


Gültigkeitsverlängerung

Die Gültigkeitsverlängerung erfolgt durch die Stadt Sassenberg.
Mindestens ein Verlängerungsfeld muss noch frei sein. Ist dies nicht der Fall, muss der Antrag von dort zur weiteren Bearbeitung an die Gesundheitsbehörde beim Kreis Warendorf abgegeben werden

 

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Sämtliche Antragsvordrucke sind bei der Stadt Sassenberg erhältlich.

Sie können den Antrag selbst ausfüllen und direkt zur Gesundheitsbehörde beim Kreis Warendorf senden oder den Antrag bei der Stadt Sassenberg persönlich abgeben.

Schwerbehinderung https://serviceportal.sassenberg.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/379/show
Amt 50 Amt für soziale Angelegenheiten
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Herr

Helfers

Amtsleiter/in

312 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3120
helfers@sassenberg.de