Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere Menschen, die von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffen sind, gehören zu diesem Adressatenkreis. Je nach Problemstellung sind die erforderlichen Hilfen zu gewähren, soweit die Betroffenen nicht aus eigener Kraft fähig sind, die Schwierigkeiten zu überwinden und soweit nicht Leistungen nach anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuches vorrangig beansprucht werden können.

Zu näheren Einzelheiten geben wir Ihnen gern individuell Auskunft. Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorab telefonisch einen Termin.

Hilfe in besonderen Lebenslagen


Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind. Insbesondere Menschen, die von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffen sind, gehören zu diesem Adressatenkreis. Je nach Problemstellung sind die erforderlichen Hilfen zu gewähren, soweit die Betroffenen nicht aus eigener Kraft fähig sind, die Schwierigkeiten zu überwinden und soweit nicht Leistungen nach anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuches vorrangig beansprucht werden können.

Zu näheren Einzelheiten geben wir Ihnen gern individuell Auskunft. Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorab telefonisch einen Termin.

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Amt 50 Amt für soziale Angelegenheiten
Schürenstraße 17 48336 Sassenberg
Telefon 02583 309-0
Fax 02583 309-8800

Herr

Helfers

Amtsleiter/in

312 (Rathaus, 1. Obergeschoss)

02583 309-3120
helfers@sassenberg.de