Namensangelegenheiten
Sie möchten Ihren Vornamen oder Familiennamen ändern lassen?
Das ist möglich, wennes dafür einen wichtigen Grund gibt.
Ein wichtiger Grund kann z.B. sein:
- Ihr Name führt häufig zu unangenehmen Situationen oder belastet Sie im Alltag.
- Ihr Name ist schwer auszusprechen oder zu schreiben.
Je nach Einzelfall ist bei einem Änderungswunsch entweder die Mitarbeiter des Standesamtes, oder des Bürgerservices Ihre Ansprechpartner.
Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, wenn:
... Sie eine "namensrechtliche Erklärung" einreichen müssen.
Das betrifft z.B.:
- Wiederaufnahme des Geburtsnamens oder eines früheren Namens nach einer Scheidung.
- Erklärungen der Namensführung in der Ehe.
- Namensänderung bei Kindern.
Bitte lassen Sie sich in diesen Fällen vorab persönlich oder telefonisch vom Standesamt beraten.
Sollten Sie eine Änderung Ihres Namens außerhalb der oben genannten Punkte beantragen wollen, wenden Sie sich an den Bürgerservice.
Hier erhalten Sie die passenden Formulare und weitere Informationen zum Ablauf.
Über Ihren Antrag entscheidet anschließend der Kreis Warendorf. Bitte beachten Sie daher auch die Hinweise des Kreis Warendorf.
Erforderliche Unterlagen
Es sind je nach Ausgangslage unterschiedlich umfangreiche Unterlagen erforderlich. Bitte fragen Sie beim Büergerservice "Einwohnerwesen" bzw. Standesamt nach.
Rechtsgrundlagen
Kosten
- Die Gebühr für eine namensrechtliche Erklärung beim Standesamt beträgt 30,00 €.
- Die Gebühren für die Vor- und Familiennamensänderung werden vom Kreis Warendorf festgesetzt. Bitte beachten Sie darum auch die Informationen des Kreises Warendorf, die Sie hier finden.