Falls Sie den Wunsch haben, Ihren Vor- oder Familiennamen ändern zu lassen, so ist dies möglich, falls ein wichtiger Grund im Sinne des Namensänderungsgesetzes vorliegt. Ein solcher Grund könnte z.B. sein, dass Sie einen lächerlich klingenden Namen führen oder einen Namen, dessen Schreibweise oder Aussprache sehr kompliziert ist.

Anträge auf Namensänderungen können Sie beim Bürgerservice "Einwohnerwesen" der Stadt Sassenberg stellen. Hier erhalten Sie auch die entsprechenden Antragsformulare.

Die Behörde, die entscheidet, ob Ihrem Antrag entsprochen werden kann, ist der Kreis Warendorf. Bitte beachten Sie darum auch die Informationen des Kreises Warendorf.

In einigen Fällen könne Sie Ihren Namen durch eine sogenannte „namensrechtliche Erklärung“ direkt beim Standesamt der Stadt Sassenberg ändern lassen.

Beispiel hierfür sind:

  • die Wiederannahme des Geburtsnamens bzw. früheren Namens nach Auflösung der Ehe,
  • nachträgliche Erklärungen zur Namensführung in der Ehe,
  • Namenserteilung bezüglich Familiennamen von Kindern.

Bitte lassen Sie sich auch in diesen Fällen zunächst persönlich oder telefonisch von der Mitarbeiterin des Standesamtes beraten.

Unterlagen

Es sind je nach Ausgangslage unterschiedlich umfangreiche Unterlagen erforderlich. Bitte fragen Sie beim Büergerservice "Einwohnerwesen" bzw. Standesamt nach.

Rechtsgrundlagen

Kosten

  • Die Gebühr für eine namensrechtliche Erklärung beim Standesamt beträgt 30,00 €.
  • Die Gebühren für die Vor- und Familiennamensänderung werden vom Kreis Warendorf festgesetzt. Bitte beachten Sie darum auch die Informationen des Kreises Warendorf, die Sie hier finden.